━ Abrechnung und Kosten
Gebühren
In meiner Praxis erfolgt die Abrechnung
nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten hängen von der angewandten Technik sowie der behandelten Körperregion ab.
Jede Behandlung wird dabei nach einem festen Kostensatz im Katalog der GOÄ berechnet.
Selbstzahlerleistung & Erstattung
Osteopathische Behandlungen sind in erster Linie Selbstzahlerleistungen.
Das bedeutet: Sie begleichen die Kosten zunächst direkt bei uns.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen.
Reichen Sie hierzu einfach die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag, den Sie dann Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können,
um zu erfahren welche Kosten übernommen werden.
Qualifikation
Ich bin Mitglied in einem Berufsverband und habe die geforderten 1.350 Weiterbildungsstunden in Osteopathie absolviert.
Damit erfülle ich die Voraussetzungen, die von den meisten Krankenkassen für eine Bezuschussung verlangt werden.
Ärztliche Überweisung
Eine Überweisung zur Osteopathie ist nicht erforderlich.
Da ich selbst Arzt bin, kann ich Ihnen diese im Bedarfsfall direkt ausstellen.